Eine legale Aktion der Gruppe „Einfach so“, die lediglich eine „vorübergehende Veränderung des Erscheinungsbildes“ darstellt und somit keine Sachbeschädigung ist.
Einen Brief an die Parteien und Agenturen hat die Gruppe übrigens auch noch verfasst:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben begonnen, Ihre Wahlplakate umzudrehen. Man könnte damit fragen wollen, ob Ihre Plakate eigentlich zum Nachdenken anregen sollen?
Man könnte damit sagen wollen, dass es für den Informationsgehalt irrelevant ist, ob die Vorder- oder Rückseiten sichtbar sind.
Man könnte damit auch weiße Flächen für Kunst im öffentlichen Raum zur Verfügung stellen.
Man könnte sie umdrehen, um darüber mitzubestimmen, was man im öffentlichen Raum wahrnimmt, ja wahrnehmen muss, und was nicht.
Man könnte Plakate umdrehen, um mit Richard von Weizsäcker zu fragen, was eigentlich der Unterschied zwischen Mitwirkung an der politischen Willensbildung (Art. 21 GG) und Einflussnahme auf die öffentliche Meinung (§1 ParteiG) ist.
Man könnte aus tausend Gründen Wahlplakate umdrehen. Man kann es aber auch einfach so tun.
Herzlichst, Einfach so.P.S.: Vielleicht eine gute Gelegenheit mit dem Unsinn aufzuhören?